8 Geld


8 Geld

 

8.1 GEMA

Die letzten zu erledigenden Arbeiten sind: a) eine Rechnung schreiben und an den Filmproduzenten/Sender schicken (was eine sehr angenehme Betätigung ist), und b) ein GEMA-Formular ausfüllen und verschicken (was sehr angenehme Resultate zeitigt).

Im Kapitel 2, wurde schon darauf hingewiesen, daß der verspätete 'Lohn der Angst' in Form einer oder mehrerer GEMA-Ausschüttungen von Filmproduzenten gern als Alibi für unzureichende Honorare benutzt wird. Tatsächlich begründet sich das Honorar aber schon dadurch, daß man seine Kreativität in einem Dienstleistungsverhältnis zur Verfügung stellt und für den Film eine "maßgeschneiderte" Musik erstellt. 'GEMA' ist aber die Abkürzung für 'Gesellschafft für musikalische Aufführungs- und mechanischeVervielfältigungsrechte', weshalb die GEMA-Vergütung eben als Vergütung für die Vervielfältigung und Aufführung (sprich: Sendung) der Filmmusik verstanden werden muß.

Damit diese Vergütung reichlich ausfällt, ist es von enormer Bedeutung, das richtige GEMA-Formular auszufüllen. Für Filmmusik gibt es zwei mögliche Formulare:

1) das 'Anmeldeformular für Auftragskompositionen bzw. Musikaufstellung zu Fernsehproduktionen' (weißer Bogen)

2) die 'Tonfilm-Musikaufstellung' (grauer Bogen)

Das erste Formular benutzt man für reine TV-Produktionen, das zweite für Kino-Filmproduktionen, die dann evtl. vom Fernsehen gekauft und gesendet werden. Wird nun aber ein Film als Koproduktion für eine Kino- und TV-Auswertung produziert und ist ein Fernseh-Sender Koproduzent, so sollte man unbedingt das (weiße) 'Anmeldeformular für Auftragskompositionen ...' benutzen, denn die Ausschüttungen für Fernseh-Produktionen sind um fast das dreifache höher als jene für, vom Fernsehen aufgekaufte (Kino-)Filme.

Ein Beispiel :

Für 21 Minuten Filmmusik als Fernsehproduktion, (FS und FS VR) gesendet in der ARD 1992, bekam man im Juli 1993: 8.199,30 DM

Für 21 Minuten Filmmusik als "Tonfilm im Fernsehen" , (T FS) gesendet in der ARD 1992, bekam man im Okt.1993: 3.156,78 DM

 

Die GEMA-Abkürzungen FS, FS VR und T FS stehen für :

FS : Senderecht im Fernsehrundfunk ...

FS VR : Vervielfältigungsrecht imFernsehrundfunk

T FS : Tonfilm im Fernsehen

Erfreulich (und aus den genannten Gründen gerechtfertigt) sind die erneuten GEMA-Ausschüttungen durch Wiederholungen des Films im Fernsehen. So kann es vorkommen, daß erfolgreiche Filme über einen längeren Zeitraum mehrmals im Jahr wiederholt werden.

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