8 Geld
8.1 GEMA
Die letzten zu erledigenden Arbeiten sind: a) eine Rechnung schreiben
und an den Filmproduzenten/Sender schicken (was eine sehr angenehme Betätigung
ist), und b) ein GEMA-Formular ausfüllen und verschicken (was sehr
angenehme Resultate zeitigt).
Im Kapitel 2, wurde schon darauf hingewiesen, daß der
verspätete 'Lohn der Angst' in Form einer oder mehrerer GEMA-Ausschüttungen
von Filmproduzenten gern als Alibi für unzureichende Honorare benutzt
wird. Tatsächlich begründet sich das Honorar aber schon dadurch,
daß man seine Kreativität in einem Dienstleistungsverhältnis
zur Verfügung stellt und für den Film eine "maßgeschneiderte"
Musik erstellt. 'GEMA' ist aber die Abkürzung für 'Gesellschafft
für musikalische Aufführungs- und mechanischeVervielfältigungsrechte',
weshalb die GEMA-Vergütung eben als Vergütung für die Vervielfältigung
und Aufführung (sprich: Sendung) der Filmmusik verstanden werden muß.
Damit diese Vergütung reichlich ausfällt, ist es von enormer
Bedeutung, das richtige GEMA-Formular auszufüllen. Für Filmmusik
gibt es zwei mögliche Formulare:
1) das 'Anmeldeformular für Auftragskompositionen bzw. Musikaufstellung
zu Fernsehproduktionen' (weißer Bogen)
2) die 'Tonfilm-Musikaufstellung' (grauer Bogen)
Das erste Formular benutzt man für reine TV-Produktionen, das zweite
für Kino-Filmproduktionen, die dann evtl. vom Fernsehen gekauft und
gesendet werden. Wird nun aber ein Film als Koproduktion für eine Kino-
und TV-Auswertung produziert und ist ein Fernseh-Sender Koproduzent, so
sollte man unbedingt das (weiße) 'Anmeldeformular für Auftragskompositionen
...' benutzen, denn die Ausschüttungen für Fernseh-Produktionen
sind um fast das dreifache höher als jene für, vom Fernsehen aufgekaufte
(Kino-)Filme.
Ein Beispiel :
Für 21 Minuten Filmmusik als Fernsehproduktion, (FS und FS
VR) gesendet in der ARD 1992, bekam man im Juli 1993: 8.199,30 DM
Für 21 Minuten Filmmusik als "Tonfilm im Fernsehen"
, (T FS) gesendet in der ARD 1992, bekam man im Okt.1993: 3.156,78 DM
Die GEMA-Abkürzungen FS, FS VR und T FS stehen für :
FS : Senderecht im Fernsehrundfunk ...
FS VR : Vervielfältigungsrecht imFernsehrundfunk
T FS : Tonfilm im Fernsehen
Erfreulich (und aus den genannten Gründen gerechtfertigt) sind die
erneuten GEMA-Ausschüttungen durch Wiederholungen des Films im Fernsehen.
So kann es vorkommen, daß erfolgreiche Filme über einen längeren
Zeitraum mehrmals im Jahr wiederholt werden.
nächstes Kapitel - 9 Schlußtext
vorheriges Kapitel - 7 Anlegen
|